Gutachten zur wirtschaftlichen Abbruchreife
Möglich für folgende Gebäude:
- die vor 1945 errichtet worden sind.
- die in einer Schutzzone stehen.
- die sich in einem Gebiet mit Bausperre befinden.
Wir bieten Ihnen ein Gesamtpaket von der Erstbesichtigung bis zur Abgabe aller erforderlichen Einreichunterlagen für das Ansuchen um Bewilligung des Abbruchs aus wirtschaftlichen Gründen gemäß § 60 Abs 1 lit d Bauordnung Wien und gemäß der Richtlinie der Stadt Wien an.
Es handelt sich dabei um eine Gemeinschaftsleistung hierfür befugter ZiviltechnikerInnen und Immobiliensachverständigen, die wir für Sie erbringen und koordinieren. Wir haben bei der Erstellung von Gutachten zur wirtschaftlichen Abbruchreife einschlägige Erfahrung. Zu diesem Thema bin ich Vortragende bei der ARS Akademie.