Gutachten zur wirtschaftlichen Abbruchreife

Möglich für folgende Gebäude:

  • die vor 1945 errichtet worden sind.
  • die in einer Schutzzone stehen.
  • die sich in einem Gebiet mit Bausperre befinden.

Wir bieten Ihnen ein Gesamtpaket von der Erstbesichtigung bis zur Abgabe aller erforderlichen Einreichunterlagen für das Ansuchen um Bewilligung des Abbruchs aus wirtschaftlichen Gründen gemäß § 60 Abs 1 lit d Bauordnung Wien und gemäß der Richtlinie der Stadt Wien an.

Es handelt sich dabei um eine Gemeinschaftsleistung hierfür befugter ZiviltechnikerInnen und Immobiliensachverständigen, die wir für Sie erbringen und koordinieren. Wir haben bei der Erstellung von Gutachten zur wirtschaftlichen Abbruchreife einschlägige Erfahrung. Zu diesem Thema bin ich Vortragende bei der ARS Akademie.

SIE HABEN FRAGEN DAZU?

Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie mich gerne für eine unverbindliche Erstberatung kontaktieren. Schicken Sie mir dafür bitte per Mail Ihre Kontaktdaten und die Adresse der in Frage kommenden Liegenschaft. Ich werde Sie dann umgehend persönlich zurückrufen. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt.

BÜRO DI SCHEIBENECKER

Kontakt:

DI Ingrid Scheibenecker